Identitätskarte und Schweizer Pass
Bringen sie bitte folgende Unterlagen mit:
- bisherige Identitätskarte (sofern nicht mehr vorhanden, ist eine Verlustanzeige, ausgestellt durch eine Schweiz. Polizeistelle, vorzuweisen)
- ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); beachten Sie bitte die Richtlinien.
- Gebühren (die Gebühren sind bei der Antragstellung am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen).
Identitätskarte | Gültigkeitsdauer | Gebühren |
Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70.00 |
Minderjährige | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Schweizer Pass
Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken.
Bestellmöglichkeiten
Der Pass 10 und das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) müssen beim Passamt Aarau beantragt werden (via Internet www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter Tel. 062 835 19 28). Es erfolgt keine Antragsstellung bei der Gemeinde mehr. Eine vorgängige Terminvereinbarung mit dem Passamt Aarau (Tel. 062 835 19 28) ist unerlässlich. Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen.
Pass 10 | Gültigkeitsdauer | Gebühren Pass 10 | Gebühren Kombiangebot (Pass 10 und ID) |
Erwachsene | 10 Jahre | CHF 145.00 | CHF 158.00 |
Minderjährige | 5 Jahre | CHF 65.00 | CHF 78.00 |
Vorgehen bei Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle oder beim Passamt Aarau ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 062 887 45 45 | einwohnerkontrolle@othmarsingen.ch |