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Zuzug, Umzug, Wegzug

ZuzugDie persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben dabei den Heimatschein, den Mietvertrag, die Krankenkassenkarte und bei Familien den Familienausweis (früher Familienbüchlein). Bei Wochenaufenthaltern benötigen wir den Heimatausweis. Ausländer haben den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Arbeitsbewilligung sowie ebenfalls den Mietvertrag und den Krankenkassennachweis vorzulegen. Von ausländischen Staatsangehörigen wird bei Zuzug aus einem anderen Kanton zusätzlich noch der Arbeitsvertrag und bei Zuzug aus dem Ausland ein Passfoto benötigt.
Die Abmeldung am alten Wohnort muss zuerst erfolgen
  
UmzugDie Adressänderungen in Othmarsingen sind innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Schweizer Bürger haben die Meldebestätigung, ausländische Staatsangehörige den Ausländerausweis sowie die Meldebestätigung mitzubringen. Auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes müssen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
 
WegzugDie Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen unter Vorweisung der Meldebestätigung zu erfolgen. Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis sowie die Meldebestätigung mitzubringen.

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gratis

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