Gemeindeversammlungs-beschlüsse Einwohner- und Ortsbürgergemeinde
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 18. September 2024
- Genehmigung der Kreditabrechnung Werkleitungs- und Strassenerneuerung Föhren- und Fichtenweg
- Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Sanierung und Strassenraumgestaltung K267 Lenzburgerstrasse Ost, Hölli und Mägenwilerstrasse von CHF 2'377'200.-- (Gemeindeanteil) inkl. MwSt. und für die Erneuerung der Werkleitungen K267 Lenzburgerstrasse Ost, Hölli und Mägenwilerstrasse von CHF 1'505'000.-- inkl. MwSt.
- Genehmigung des Budgets 2025 mit Steuerfuss von 104 %
- Zustimmende Kenntnisnahme zur Behandlung des Überweisungsantrags «Feuerwerksverbot für Private»
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
- Zustimmung zur Aufhebung des Reglements über die Organisation der Ortsbürgergemeinde und die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht
- Genehmigung des Budgets 2025
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 20 % (Einwohnergemeinde) resp. 10 % (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen verlangt werden. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist:
30. Dezember 2024