Abteilung Steuern / SVA-Zweigstelle
Das Gemeindesteueramt ist zudem bei Todesfällen zuständig für das Inventurwesen.
Für Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung, diese ist für den Bezug der Steuern verantwortlich.
Die SVA-Zweigstelle ist dem Steueramt angegliedert.
Die Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau ist Anlaufstelle für alle Belange der AHV, IV, EO und der Ergänzungsleistungen. Sie übernimmt administrative Arbeiten für Rentenbezüger und AHV-abrechnungspflichtige Personen und Firmen im Auftrage der SVA. Sie führt das Mitgliederregister der Selbständigerwerbenden, der juristischen Personen sowie der Nichterwerbstätigen und ist zuständig für deren An- und Abmeldung bei der AHV.
Prämienverbilligung:
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt.
So gehen Sie vor, wenn Sie die Prämienverbilligung beantragen möchten:
Online-Antrag stellen:
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln.
Weitere Informationen, Merkblätter für Anspruchsberechtigte und Leistungen sowie Formulare finden Sie unter der Website der SVA Aargau. (https://www.sva-ag.ch/)
Kontakt
Abteilung Steuern / SVA-ZweigstelleKirchrain 1
5504 Othmarsingen
Tel. 062 887 45 44
steueramt@othmarsingen.ch
Personen
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Zugehörige Objekte
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