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Hundekontrolle 2025

25. März 2025

Alle Hunde ab drei Monate sind gemäss dem kantonalen Hundegesetz meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, müssen diesen bei der Abteilung Finanzen anmelden.

Im Mai erhalten die Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe 2025/26 in Höhe von CHF 120.00 (Hundejahr: 1. Mai 2025 bis 30. April 2026).

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, muss dies bis am 30. April 2025 der Abteilung Finanzen, Telefon 062 887 45 40 oder finanzverwaltung@othmarsingen.ch mitgeteilt werden.

Neu sind aufgrund der Änderungen in der Verordnung zum Hundegesetz (HUV) folgende Hunde von der Hundetaxe befreit: Herdenschutzhunde, Herdengebrauchshunde und Hunde, die für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden. Für die Befreiung muss bis am 30. April 2025 ein entsprechender Nachweis bei der Abteilung Finanzen eingereicht werden.

Hunde an der Leine führen
Zum Schutz der Wildtiere gilt gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau vom 1. April bis am 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.

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