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Verkehrsbeschränkung

20. März 2025

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Widerruf der Amtsblattausschreibung vom 25. März 1991

Einmündung des Sonnenrains in die Wilhalde: Signal "Kein Vortritt"

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 22. März 2025 bis 22. April 2025 beim Gemeinderat, Kirchrain 1, 5504 Othmarsingen, schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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