Kopfzeile

Inhalt

Gesuch um Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Gemäss Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement beteiligt sich die Gemeinde Othmarsingen nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (bis zum Abschluss der Primarschule).

Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Beilagen der Gemeindekanzlei Othmarsingen einzureichen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt ab dem Monat, in welchem der vollständige Antrag eingereicht wird oder ab Beginn des Betreuungsverhältnisses, wenn dieses später erfolgt.

Bei Fragen können Sie sich an die Gemeindekanzlei Othmarsingen (Tel. 062 887 45 50 oder gemeindekanzlei@othmarsingen.ch) wenden.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Icon